Auf T-Shirts, den Rängen und auf den Wänden in den Städten großer deutscher Fußballvereine taucht neben dem weltbekannten „A.C.A.B.“ immer öfter eine andere fünfstellige Buchstabenkombination auf: C.H.W.D.P. (oder auch CHWDP). Was wie ein geheimer Code wirkt, hat sich zu einem festen Chiffre der Fankultur entwickelt.
Polnische Hip-Hop Kultur der 1990er-Jahre
Der Ursprung von CHWDP liegt in der polnischen Hip-Hop Kultur der späten 1990er-Jahre. Die Abkürzung steht hierbei für den polnischen Satz „Chuj w dupę policji“. Wörtlich übersetzt bedeutet das in etwa „Steck den Schwanz in den Arsch der Polizei“ und ist somit ein vulgäres, homophobes Statement gegen die Polizei. Popularität erlangte der Begriff in Polen um die Jahrtausendwende, vor allem durch die Hip-Hop Gruppe „ZIP Skład“. Diese griff das Kürzel in ihrem Song „Pewnoć“ auf. Es entwickelte sich rasant zur meistgesprühten Parole in polnischen Vorstädten und zu einem festen Slogan in den Fankurven von Lega Warschau, Lech Posen oder Wisla Krakau.
Der Weg in die deutschen Fankurven
Wer sich in deutschen Stadien rumtummelt, kommt vor allem in Ostdeutschland immer weniger an dem Kürzel vorbei. Die Übernahme des Kürzels von deutschen Fanszenen entstand im wesentlichen über Szenekontakte und Freundschaften. Ultra Gruppierungen pflegen seit (mind.) den 2000er Jahren grenzüberschreitende Fanfreundschaften und Kontakte. Verbindungen zwischen ostdeutschen Szenen und polnischen Hooligans und Ultras brachten die Symbolik direkt in die deutschen Kurven. CHWDP fungiert hierbei, ebenso wie ACAB, als verständlicher Ausdruck der gemeinsamen Grundhaltung gegen Repression und Staatsgewalt.
Eine falsche Übersetzung wird 4 Fußballfans fast zum Verhängnis
Nachdem 2015 in Polen der junge Fußballfan Dawid durch ein Gummigeschoss der Polizei zu Tode gekommen war, solidarisierten sich in Deutschland und Europa viele Fanszenen und präsentierten Spruchbänder – speziell gegen die polnische Polizei. Unter anderem auch Fans des 1. FC Schweinfurt 05.
Grundsätzlich gilt wie auch bei ACAB, dass bei der Verwendung von CHWDP eine straflose Kollektivbeleidigung vorliegt. Die Gesamtheit aller Polizisten / Staatsorgane ist in Deutschland nicht beleidigungsfähig, da die Gruppe zu groß und unbestimmt ist. Allerdings nahmen sich Szenekundige Beamte (SKB) das Banner zum Anlass, dagegen vorzugehen. Grund dafür war eine falsche Übersetzung der SKB, welche aus „Steck den Schwanz in den Arsch der Polizei“ einfach „Steck den Schwanz in den Arsch der Polizisten“ machten. Die Übersetzung reichte der Staatsanwaltschaft vorläufig aus, um ein Verfahren zu eröffnen. Alle 4 Angeklagten wurden verurteilt. Ein Angeklagter wurde dabei sogar zu einem Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt.
In der Berufung wiesen der Anwälte erstmal auf die fehlerhafte Übersetzung durch den SKB hin. Daraufhin sah sich das Gericht gezwungen, eine amtliche Übersetzung über das gezeigte Banner einzuholen. Der amtliche Übersetzer bestätigte dabei, dass es sich um den „Arsch der Polizei“ und nicht den „Arsch der Polizisten“ handelt. Daraufhin erfolgte die Einstellung des Verfahrens. Sämtliche Kosten des Verfahrens trug die Staatskasse.